Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben. In diesem Training – durchgeführt gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – erhalten Teilnehmende rechtliche Orientierung und praxisnahe Handlungssicherheit.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Es betrifft unter anderem Fragen der Gleichbehandlung, des Umgangs mit Benachteiligung sowie die Verantwortung von Arbeitgebenden und Mitarbeitenden. In diesem Training erhalten Teilnehmende einen praxisnahen Überblick über die Ziele, Inhalte und Anwendungsbereiche des AGG. Das Training wird gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht durchgeführt, der rechtliche Hintergründe verständlich einordnet und praxisnahe Beispiele aus dem Arbeitsalltag einbringt. Ziel ist mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Handlungskompetenz im Umgang mit Gleichbehandlungsthemen.


Unser ganztägiges Seminar "Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" wird gemeinsam von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem zertifizierten Diversity Trainer durchgeführt. Diese Kombination verbindet rechtliche Expertise mit didaktischer Erfahrung und stellt sicher, dass komplexe Inhalte verständlich vermittelt und nachhaltig in die Arbeitspraxis übertragen werden.

Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte Einführung in die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und setzen sich anhand praxisnaher Fallbeispiele und Fallstudien interaktiv mit Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz auseinander. Dabei entwickeln sie sowohl ein Bewusstsein für ihre eigenen Rechte als auch konkrete Handlungsstrategien für Situationen, in denen sie selbst betroffen sind oder diskriminierendes Verhalten beobachten.
 
Eine Einordnung des AGG in den größeren Kontext von Diversity & Inclusion rundet das Seminar ab und schafft Anschlussmöglichkeiten zu weiteren Diversity-Trainings und Maßnahmen im Unternehmen.

Informationspflicht nach §12 Abs. 2 AGG

Gem. §12 Abs. 2 AGG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer_innen "in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hin(zu)weisen." Mit diesem Seminar erfüllen Sie als Arbeitgeber diese Anforderung des AGG.

Teilnahmebescheinigung

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung in digitaler Form (PDF). Diese kann auch in die Personalakte als Nachweis zur Erfüllung der o.g. Informationspflicht aufgenommen werden.

Themen und Inhalte:

  • Ziele und Inhalte des AGG
  • Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer_innen?
  • Wenn es doch passiert ist: Wie spreche ich Diskriminierung / Belästigung an?
  • Welche Bereiche von Vielfalt sind geschützt?
  • Was sind Diskriminierung und Belästigung?
  • Direkte/unmittelbare vs. indirekte/mittelbare Diskriminierung
  • Zulässige Formen der Diskriminierung
  • Rechtsfolgen von Diskriminierung
  • Strukturelle und systemische Benachteiligung
  • Diskriminierung und (inklusive) Sprache
  • Gender: Neuerungen zum dritten Geschlecht

Dieses Seminar ist ideal für:

  • Arbeitnehmer_innen aller Ebenen, die sich für die rechtlichen Grundlagen zur Verhinderung von Diskriminierung und/oder Belästigung am Arbeitsplatz interessieren
  • Eine auf die speziellen Bedürfnisse von Personalabteilung, Betriebsrat oder Geschäftsführung angepasste Version dieses Seminars ist ebenfalls möglich. Darin wird vor allem vertieft auf die erforderlichen Maßnahmen zur Implementierung eines wirksamen Organisations- und Kontrollsystems zur Vermeidung von Diskriminierung und Belästigung und damit von nachteiligen Folgen für das Unternehmen und die verantwortlich handelnden Personen eingegangen

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Keine erforderlichen Vorkenntnisse oder sonstige Voraussetzungen

 

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